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   VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386   

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VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 (https://dejure.org/2013,35054)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 (https://dejure.org/2013,35054)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. November 2013 - AN 1 K 13.01386 (https://dejure.org/2013,35054)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (53)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Zur Begründung verwies die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, wonach zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehepaaren im Hinblick auf den Familienzuschlag der Stufe ... seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 eine vergleichbare Lage bestehe.

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beim Familienzuschlag nicht gerechtfertigt sei und dem Gesetzgeber aufgegeben, rückwirkend mit Wirkung zum 1. August 2001 den festgestellten Verfassungsverstoß für diejenigen Beamten zu beseitigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und die einen Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags der Stufe ...zeitnah geltend gemacht hätten.

    § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG a. F. in der Fassung des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) vom 24.02.1997 (BGBl. I, S. 322), der einen solchen Anspruch (nur) für verheiratete Beamte, Richter und Soldaten vorsah, ist seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001 (BGBI. 1 S. 266) am 01. August 2001 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit eingetragenen Lebenspartnern kein Familienzuschlag der Stufe 1 gewährt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09, NVwZ 2012, 1304).

    Mit der Vorschrift des neuen Art. 108 Abs. 12 BayBesG soll nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. LT-Drs. 16/15832, S. 14) dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 Rechnung getragen werden, wonach der Gesetzgeber verpflichtet ist, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Wirkung vom 1. August 2001 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die allen Beamten und Beamtinnen, die ihre Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah geltend gemacht haben, einen Anspruch auf Nachzahlung des Familienzuschlags ab dem Zeitpunkt seiner erstmaligen Beanspruchung einräumt.

    Sie entspräche nicht dem gesetzgeberischen Willen, sich an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu orientieren.

    Der ... Landesgesetzgeber hat - wie bereits ausgeführt - mit der Regelung des Art. 108 Abs. 12 BayBesG zwar den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung vom 19. Juni 2012, a.a.O., Rechnung getragen.

    Die europarechtlichen Anforderungen zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften waren nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012, a.a.O., und auch nicht der vorausgegangenen Entscheidung vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199, zur Hinterbliebenenversorgung.

    Die unterschiedliche Behandlung der verpartnerten im Vergleich zu verheirateten Beamten stellt eine Diskriminierung dar, weil beide Gruppen sich im Hinblick auf die Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer vergleichbaren Lage befinden (BVerfG, Beschluss vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09, a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 S 1347/12; Hess. VGH, Beschluss vom 9.4.2013 - 1 A 2436/11).

    Eine vergleichbare Lage zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehepartnern im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 besteht seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 (BVerfG, Beschluss vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09, a.a.O.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht folgt in seinem Beschluss vom 19. Juni 2012, a.a.O., dieser Argumentation.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10/09 die Auffassung vertreten hat, der Anspruch auf Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG bestehe erst ab dem 1. Juli 2009, kann diese im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. Juni 2012, a.a.O., wonach der Gesetzgeber verpflichtet ist, den festgestellten Verfassungsverstoß bereits für die Zeit ab dem 1. August 2001 zu beseitigen, nicht aufrechterhalten werden.

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Hierzu werde auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli 1991 - C-208/90, vom 5. November 2010 - C-429/09, vom 1. April 2008 - C-267/06 und die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2011 - 2 C 32.10, BVerwGE 140, 351 und vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11, BVerwGE 143, 381 verwiesen.

    Im Übrigen habe auch der Europäische Gerichtshof eine Ausschlussfrist nicht deshalb bereits für unionsrechtswidrig erklärt, weil sie ihren Ursprung im nationalen Richterrecht hat (Urteil vom 25.11.2010, Fuß II C-429/09).

    Sei eine Vorschrift der Auslegung fähig und bedürftig, sei ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht aber erst dann anzunehmen, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs offenkundig verkannt worden sei (vgl. EuGH, Urteil vom 25.11.2010, C-429/09, Fuß II Rn. 51).

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Fuß II (Urteil vom 25.11.2010, C-429/09), auf die sich die Klägerin unter anderem beziehe, sei auf die zugrundeliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.

    Es ist zwar zutreffend, dass der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25.11.2010, Fuß, C - 429/09) die Auffassung vertritt, dass Geschädigte einen unionsrechtlichen Entschädigungsanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt die Verleihung von Rechten an die Geschädigten, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang.

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Hierzu werde u.a. auf die obergerichtliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, des Verwaltungsgerichtshofs Hessen, aber auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. April 2013 - AN 1 K 13.00448 verwiesen.

    Dem hätten sich inzwischen eine Reihe von Verwaltungsgerichten hinsichtlich der rückständigen Ansprüche von Lebenspartnern auf den Familienzuschlag der Stufe...ab dem 3. Dezember 2003 angeschlossen, darunter auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Urteil vom 30.4.2013, a.a.O.).

    Auf den Zeitpunkt einer gerichtlichen Geltendmachung komme es nicht an (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 6.11.2012 - 4 S 598/09, 4 S 798/12, 4 S 800/12 und 4 S 801/12, VG Ansbach, Urteil vom 30.4.2013 - AN 1 K 13.00448).

    Ein entsprechendes Antragsverfahren hat die Klägerin jedoch erst im Januar 2011 durch Abgabe der Erklärung zum Bezug von familienbezogenen Leistungen, Familienzuschlag, Ortszuschlag, Sozialzuschlag (...) eingeleitet, in welcher die Klägerin gegenüber dem Landesamt für Finanzen, Dienststelle ..., angab, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu leben (vgl. VG ..., Urteil vom 30.4.2013 - AN 1 K 13.00448, juris Rn. 132).

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ... vom 30. April 2013, a.a.O. und des VGH ... vom 6. November 2012, folgt nichts anderes.

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Der Anspruch ergebe sich für die Zeit ab dem ... aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen Maruko (Urteil vom 1.4.2008 - C-267/06, NJW 2008, 1649) und Römer (Urteil vom 10.5.2011 - C-147/08, NZA 2011, 557).

    Hierzu werde auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli 1991 - C-208/90, vom 5. November 2010 - C-429/09, vom 1. April 2008 - C-267/06 und die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2011 - 2 C 32.10, BVerwGE 140, 351 und vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11, BVerwGE 143, 381 verwiesen.

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; VGH BW, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 S 1347/12; Urteil vom 3.4.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).

    Der EuGH hat mit Urteil vom 1. April 2008 (a.a.O.) entschieden, er könne sich mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Störungen, zu denen sein Urteil im Hinblick auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge führen könnte, ausnahmsweise dazu veranlasst sehen, die Möglichkeit für die Betroffenen zu beschränken, sich auf die Auslegung zu berufen, die der Gerichtshof einer Bestimmung im Wege der Vorabentscheidung gegeben habe.

    Das OVG Schleswig hat in seiner Entscheidung maßgeblich auf das Urteil des EuGH vom 1. April 2008, a.a.O., abgestellt, womit für den Beklagten bereits im Jahr 2008 erkennbar war, dass die besoldungsrechtliche Regelung zum Familienzuschlag nicht mit Unionsrecht zu vereinbaren war.

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Voraussetzung sei, dass die Fristen nicht ungünstiger ausgestaltet seien als bei Verfahren, die rein innerstaatliches Recht beträfen, und sie die Ausübung der durch Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machten oder übermäßig erschwerten (Urteil vom 24.3.2009, Danske Slagterier C-445/06; Urteil vom 17.11.1998, Aprile C-228/96; Urteil vom 15.4.2010, Barth C-542/08).

    Der Europäische Gerichtshof fordere allerdings, dass die Ausschlussfrist im Voraus festgelegt sein müsse, um ihren Zweck, die Rechtssicherheit, zu gewährleisten (Urteil vom 24.3.2009, a.a.O.).

    Eine derartige Verjährungsfrist muss im Voraus festgelegt werden, um ihren Zweck, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, zu erfüllen (EuGH, Urteil vom 24.3.2009, Danske Slagterier, C-445/06).

    Danach wird die Ausübung der Rechte, die den Einzelnen aus den unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts erwachsen, unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, wenn ihre auf den Verstoß gegen das Unionsrecht gestützten Schadensersatzklagen bereits deswegen ganz oder teilweise abgewiesen werden müssten, weil die Betroffenen es unterlassen haben, das ihnen durch die Unionsbestimmungen verliehene und vom nationalen Recht verweigerte Recht geltend zu machen, um mittels der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe unter Berufung auf den Vorrang und die unmittelbare Wirkung des Unionsrechts gegen die Ablehnung durch den Mitgliedstaat vorzugehen (vgl. Urteile vom 8.3.2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Rn. 106, und Danske Slagterier, Rn. 63).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in den genannten Urteilen die Auffassung vertreten, verpartnerte Beamte seien hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe ... erst ab dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 mit verheirateten Beamten normativ vergleichbar.

    Die europarechtlichen Anforderungen zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften waren nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012, a.a.O., und auch nicht der vorausgegangenen Entscheidung vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199, zur Hinterbliebenenversorgung.

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Orientierung der Partner (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199, und vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400).

    Diese Erkennbarkeit bestand jedenfalls spätestens mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung, so dass der Landesgesetzgeber gehalten gewesen wäre, eine besoldungsrechtliche Gleichstellung ab dem 1. Januar 2009 vorzunehmen, wie dies auch auf Bundesebene durch § 17 b BBesG erfolgt ist.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Beamte könnten daher nicht erwarten, ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines womöglich jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs zu kommen (BVerfG, Beschluss vom 22.3.1990 - 2 BvL 1/86, sowie vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91; BVerwG, Urteil vom 27.5.2010 - 2 C 33.09).

    Unter zeitnaher Geltendmachung versteht das Bundesverfassungsgericht, dass Beamte und Beamtinnen ihre Ansprüche während des jeweils laufenden Haushaltsjahres gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht haben, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für Ansprüche auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300, entschieden, dass solche Ansprüche erst ab demjenigen Haushaltsjahr bestünden, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht habe, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend halte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.6.2011 - 2 C 40.10).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Denn bei der Auslegung von Prozesshandlungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12.12.2001 - 8 C 17.01, NJW 2002, 1137) die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden.

    Dies gilt im Grundsatz auch für anwaltliche Anträge, soweit diese auslegungsfähig und -bedürftig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2001, a.a.O.; Beschluss vom 3.12.1998, a.a.O.).

    Nur die Umdeutung nicht auslegungsfähiger, weil eindeutiger Prozesserklärungen von Rechtsanwälten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 12.12.2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 12.3.1998 - 2 B 20.98; NVwZ 1999, 641; vom 25.3.1998 - 4 B 30.98, NVwZ 1998, 1297 und vom 23.8.1999 - 8 B 152.99, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 23 m.w.N.).

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Der Anspruch ergebe sich für die Zeit ab dem ... aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen Maruko (Urteil vom 1.4.2008 - C-267/06, NJW 2008, 1649) und Römer (Urteil vom 10.5.2011 - C-147/08, NZA 2011, 557).

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; VGH BW, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 S 1347/12; Urteil vom 3.4.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.5.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits entschieden, dass sich Lebenspartner hinsichtlich des Familienzuschlags in einer Lage befänden, die mit der Lage von verheirateten Beamten vergleichbar sei, wenn man nicht mehr auf die familienpolitische Zielsetzung dieser Leistung abstelle, sondern nur auf die gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten (BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09, NJW 2011, 1466 und 2 C 21.09, DVBl. 2011, 354).

    Damit seien die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 und 2 C 21.09 überholt.

    Das ist hier der Fall, weil der Familienzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BBesG a. F. Bestandteil der Besoldung und somit Arbeitsentgelt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10.09, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44, vgl. auch EuGH, Urteil vom 6.12.2012 - C-124/11 u. a., "Dittrich", NVwZ 2013, 132).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99

    Stufe

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

  • EuGH, 06.12.2012 - C-124/11

    Dittrich - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nationale Regelung -

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile

  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2008 - 3 LB 13/06

    Bestehen eines Anspruches auf Familienzuschlag der Stufe I -

  • EuGH, 08.02.1996 - C-212/94

    FMC u.a.

  • BVerwG, 23.08.1999 - 8 B 152.99
  • EuGH, 07.02.2006 - C-267/05

    Oakley

  • EuGH, 10.01.2011 - C-410/10

    Kommission / Griechenland

  • VG Gießen, 29.11.2012 - 5 K 1487/12

    Zeitnahe Geltendmachung von rückwirkenden Besoldungsansprüchen

  • VG Köln, 27.09.2013 - 9 K 2164/12

    Verstoß der Beschränkung des Familienzuschlags auf Verheiratete gegen die

  • VGH Bayern, 25.11.1987 - 7 C 87.03235
  • VGH Bayern, 06.11.2002 - 23 CS 02.2091
  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

  • VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277

    Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen

    Die Richtlinie ist hinreichend genau, inhaltlich unbestimmt und der Geltungsbereich ist eröffnet (VG Ansbach, U.v. 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 - juris).

    Ein Bürger kann sich auch unmittelbar auf eine Richtlinie berufen, wenn diese nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt ist (u.a. VG Ansbach, U.v. 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

    Eine solche zeitliche Einschränkung sieht die Richtlinie 2000/78/EG aber nicht vor (so auch VG Ansbach, Urteil vom 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 -, juris Rnrn. 80, 94 zu einer entsprechenden Regelung des bayerischen Landesgesetzgebers in Art. 108 Abs. 12 BayBesG; siehe auch VGH Ba.-Wü., Urteil vom 6.11.2012 - 4 S 797/12 -, juris Rnrn. 39 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 14.3.2013 - 3 K 1392/11.WI -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

    Eine solche zeitliche Einschränkung sieht die Richtlinie 2000/78/EG aber nicht vor (so auch VG Ansbach, Urteil vom 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 -, juris Rnrn. 80, 94 zu einer entsprechenden Regelung des bayerischen Landesgesetzgebers in Art. 108 Abs. 12 BayBesG; siehe auch VGH Ba.-Wü. Urteil vom 6.11.2012 - 4 S 797/12 -, juris Rnrn. 39 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 14.3.2013 - 3 K 1392/11.WI -, juris Rn. 24).
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